Schulordnung

Schulordnung des Rainergymnasiums Wien

(auf Grundlage der Schulordnung 2024 – BGBl. II Nr. 126/2024 idgF)

1. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt für alle Schüler:innen, Lehrpersonen sowie für alle Personen, die am Schulleben des Rainergymnasiums teilnehmen.

Sie gilt

  • im Unterricht,
  • in den Pausen,
  • bei Schulveranstaltungen (z. B. Lehrausgänge, Sport- und Projektwochen),
  • bei schulbezogenen Veranstaltungen,
  • bei allen schulischen Aktivitäten außerhalb des Schulgebäudes.

Die gesetzlichen Bestimmungen und das Schulunterrichtsgesetz sind Grundlage dieser Schulordnung.

2. Grundsätze unseres Zusammenlebens

Das Zusammenleben am Rainergymnasium ist geprägt von

  • gegenseitigem Respekt,
  • Höflichkeit,
  • Verantwortungsbewusstsein und
  • Rücksichtnahme.

Wir erwarten von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft:

  • einen wertschätzenden Umgangston,
  • die Achtung persönlicher Grenzen,
  • die Ablehnung jeder Form von Diskriminierung,
  • aktives Einschreiten oder Melden bei beobachteten Grenzverletzungen.

Schimpfwörter, diskriminierende oder herabwürdigende Äußerungen haben an unserer Schule keinen Platz.

3. Kinderschutz und Gewaltprävention

Der Schutz unserer Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität.

 

Grundsatz

Jegliche Form von

  • physischer Gewalt,
  • psychischer Gewalt,
  • sexualisierter Gewalt sowie
  • Mobbing oder Diskriminierung

ist streng untersagt.

 

Kinderschutzteam

Am Rainergymnasium ist ein Kinderschutzteam eingerichtet.
Es ist Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen bei:

  • Konflikten,
  • Grenzverletzungen,
  • Verdachtsfällen von Gefährdungen.

Informationen zum Kinderschutzteam sind auf der Schulwebsite und im Schulgebäude ersichtlich.

 

Verhaltenskodex

Wir achten die Würde jeder Person.

Das bedeutet, wir wahren

  • einen respektvollen Umgang in Wort und Verhalten,
  • persönliche Grenzen,
  • einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz.

Grenzverletzungen dürfen nicht ignoriert werden.

Jede Person ist aufgefordert, hinzusehen und Hilfe zu holen.

 

Meldewege

Probleme oder Vorfälle können gemeldet werden bei:

  • Lehrpersonen,
  • dem Klassenvorstand / der Klassenvorständin,
  • dem HelpTeam,
  • der Schulleitung,
  • dem Kinderschutzteam.

Die Schule sorgt für eine sorgfältige Klärung und geeignete Maßnahmen.

 

Prävention

Am Rainergymnasium werden regelmäßig Maßnahmen zur

  • Stärkung der Klassengemeinschaft,
  • Gewaltprävention,
  • Förderung sozialer Kompetenzen

durchgeführt.

 

Digitaler Raum

Diese Regeln gelten auch für den Umgang in digitalen Medien (z. B. Klassenchats, soziale Netzwerke im schulischen Zusammenhang).

4. Aufenthalt im Schulgebäude

Das Schulgebäude ist ein geschützter Raum.

Der Aufenthalt ist grundsätzlich erlaubt für:

  • Schüler:innen des Rainergymnasiums
  • Lehrpersonen und Schulpersonal
  • Erziehungsberechtigte im Rahmen schulischer Anliegen im 1. Stock des Rainergassentrakts
  • Besucherinnen und Besucher mit Anmeldung

Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.

Während der Unterrichtszeit dürfen Schülerinnen und Schüler der 1. bis 5. Klassen das Schulgebäude nur mit Erlaubnis verlassen.

Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8.Klassen dürfen das Schulhaus in der 15-Minuten-Pause verlassen.

Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude zu verlassen. Ausnahmen sind folgende Bereiche:

  • Bibliothek
  • Schulbuffet zur Mittagszeit
  • Aufenthaltsräume der Kriehubergasse für 6./ 7./ 8.Klasse nach Anmeldung im Sekretariat

5. Verhalten im Schulalltag

Ein geordneter Schulbetrieb setzt verantwortungsvolles Verhalten voraus.

Wir erwarten …

  • … ein pünktliches Erscheinen zum Unterricht.
  • … das Mitbringen der erforderlichen Unterrichtsmaterialien.
  • … dem Unterricht entsprechende Bekleidung.
  • … eine aktive und störungsfreie Mitarbeit.
  • … das Befolgen der Anweisungen der Lehrpersonen.

Das Schulgebäude und die Einrichtung sind sauber zu halten.
Beschädigungen sind zu melden und können ersatzpflichtig sein.

Es ist verboten …

  • … gefährliche Gegenstände mitzubringen.
  • … Alkohol-, Nikotin- bzw. Rauchprodukte zu konsumieren.
  • … Wertgegenstände und größere Geldbeträge mitzunehmen. (Die Schule übernimmt keine Haftung.)

6. Nutzung digitaler Geräte (Handyregelung)

Die Nutzung digitaler Geräte ist am Rainergymnasium klar geregelt:

 

1.-5. Klassen:

  • Mobiltelefone und Smartwatches sind während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet und in der Schultasche aufzubewahren.
  • Eine Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrperson gestattet.

6.–8. Klassen:

  • Die Nutzung ist außerhalb des Unterrichts im Klassenraum erlaubt.
  • Im Unterricht und am Gang nur nach Anweisung der Lehrperson.

Für alle Schulstufen gilt:

  • Keine Bild-, Video- oder Tonaufnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Personen.
  • Keine Weitergabe solcher Inhalte.

Verstöße können zur Abnahme des Geräts und zu weiteren Maßnahmen führen.

7. Gemeinsames Miteinander im digitalen Raum

Kommunikation und Socialmedia

Synchrone Kommunikation (z.B. Chat oder Gruppen) findet über MS Teams statt.

Bei Anliegen wird gebeten, die Kommunikationskette (betreffende Lehrperson, KV, Direktion) einzuhalten.

Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften findet über E-Mail, WebUntis oder telefonisch statt.

Werden digitale Geräte außerhalb der Laptopwochen im Unterricht verwendet, informieren die Lehrpersonen die Schüler:innen im Vorhinein mündlich (z.B.: in der Vorstunde) und tragen dies in WebUntis ein.

Die Direktion und der SGA müssen einen Social-Media-Auftritt des Rainergymnasiums genehmigen. Verstöße werden rechtlich geahndet. 

 

Es ist verboten, …

  • … Inhalte und große Datenpakete ohne Unterrichtsbezug herunterzuladen.
  • … soziale Medien zu verwenden.
  • … Bild- und Filmmaterial ohne Einverständnis der abgebildeten Person zu erstellen, zu verändern oder zu veröffentlichen.
  • … Passwörter und sensible Daten weiterzugeben.

Nach Aufforderung einer Lehrperson ist es erlaubt, …

  • … altersgerechte Inhalte zu konsumieren.
  • … digitale Geräte im Unterricht zu verwenden.
  • … das Internet für Recherche und den Unterricht zu verwenden.

8. Gemeinsames Miteinander im Schulalltag

Konflikte:

Schüler:innen sollen versuchen, Konflikte durch direkte Kommunikation zu lösen.

Wenn der Konflikt so nicht gelöst werden kann, sollen sie sich an Klassenvorstände, Vertrauenslehrpersonen, das Kinderschutzteam, die Peer-Mediation oder das Helpteam wenden.

Auch Beobachtende sollen Konflikte melden, um vorzubeugen oder zu deeskalieren.

 

Auffallendes Verhalten:

Auffallendes Verhalten von Schüler:innen (wie z.B. rechtsextreme Posen/Gesten oder psychologische Auffälligkeiten) werden der Direktion mitgeteilt.

 

(Cyber-)Mobbing:

(Cyber-)Mobbing ist ein ernstes Vergehen.

Wenn Erziehungsberechtigte oder Schüler:innen (Cyber-)Mobbing wahrnehmen, soll dies Klassenvorständen, Vertrauenslehrpersonen, dem Kinderschutzteam, Peer-Mediator:innen oder dem Helpteam gemeldet werden.

So kann gesetzeskonform, lösungsorientiert und koordiniert vorgegangen werden.

Solche Meldungen werden vertraulich behandelt.

Es werden notwendige Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person ergriffen.

Es wird primär versucht, die langanhaltende Situation zu lösen.

Negatives Verhalten kann für Aggressor:innen geahndet und auch angezeigt werden.

Außerdem kann es zu einer Disziplinarkonferenz und in weiterer Folge zu einem Ausschluss der Schule kommen.

 

Datenschutz und Copyright:

Geistiges Eigentum darf nicht ohne die Zustimmung der Besitzer:innen verwendet, verändert oder weitergegeben werden. (siehe DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung)

9. Sicherheit und Ordnung

Sicherheit geht vor.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet

  • Sicherheitsvorschriften einzuhalten,
  • Anweisungen im Gefahrenfall (z. B. Brandalarm) zu befolgen,
  • sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet wird.

Das Rennen im Schulgebäude, das Blockieren von Fluchtwegen oder gefährliches Verhalten ist zu unterlassen.

Die Schule führt regelmäßig Maßnahmen zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit durch.

10. Informationspflichten

Abwesenheiten:

  • Erziehungsberechtigte müssen sofort melden, wenn ein:e Schüler:in dem Unterricht fernbleibt.
  • Dies kann bis spätestens 8:00 Uhr auf folgenden Wegen erfolgen:
    • Eintrag auf WebUntis über den Elternzugang (Dieser gilt als entschuldigt.)
    • telefonisch im Sekretariat
  • Wenn Schüler:innen viele unentschuldigte Fehlstunden ansammeln, kann es zu einer Vorlagepflicht einer ärztlichen Bestätigung, zu einer Verwaltungsstrafe oder zur Abmeldung von der Schule führen.

 

Erkrankung während des Unterrichts:

  • Erkrankte Schüler:innen können jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Schulärztin aufsuchen.
  • Die unterrichtende Lehrperson informiert die Erziehungsberechtigten telefonisch darüber.
  • Erziehungsberechtigte oder eine beauftragte Person müssen kranke Schüler:innen im Unterrichtsraum (laut Stundenplan) abholen.(Erziehungsberechtigte dürfen in diesem Fall zu den Klassenräumen gehen.), wenn sie nicht weiter an der Schule bleiben können.
  • Erziehungsberechtigte müssen ansteckende oder meldepflichtige Krankheiten in der Familie sofort der Schule melden.

 

Änderungen der Melde- und Kontaktdaten

  • Erziehungsberechtigte müssen Änderungen von Melde- und Kontaktdaten dem Klassenvorstand sofort schriftlich mitteilen.

11. Maßnahmen bei Regelverstößen

Allgemein

Verstöße gegen die Schulordnung haben gemäß §10 der Rechtsvorschrift Schulordnung Konsequenzen. Die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel bei Prüfungen ist untersagt.

 

Maßnahmen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und berücksichtigen

  • die Schwere des Verstoßes,
  • die Umstände des Einzelfalls,
  • pädagogische Zielsetzungen.

Ziel ist keine Bestrafung, sondern

  • Einsicht,
  • Verantwortungsübernahme,
  • eine Verbesserung des Verhaltens.

 

Sanktionen bei Verstößen:

  • Aufforderung zur Einhaltung der Schulordnung
  • Zurechtweisung
  • nachträgliche Erfüllung versäumter Pflichten
  • Gespräch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
  • Verwarnung
  • Herabstufung der Verhaltensnote

Diese Sanktionen können jeweils durch eine Lehrkraft, den Klassenvorstand und/oder der Direktion geschehen.

 

Sanktionen bei Verstößen gegen Punkt 6:

  • Wenn ein:e Schüler:in dreimal ein digitales Gerät verwendet, informiert der Klassenvorstand die Erziehungsberechtigten.
  • Wenn ein:e Schüler:in fünfmal ein digitales Gerät verwendet, erfolgt eine Verhaltensfrühwarnung.

 

Schulveranstaltungen:

  • Schüler:innen können von einer Schulveranstaltung ausgeschlossen werden, wenn ihr Verhalten bei der Anmeldung zeigt, dass sie die Sicherheit gefährden oder den Ablauf der Veranstaltung ernsthaft stören könnten.
  • Die Entscheidung erfolgt auf Empfehlung der Klassenkonferenz.

12. Schlussbestimmungen

Diese Schulordnung gilt ab ihrer Veröffentlichung.

Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, zu einem positiven Schulklima am Rainergymnasium beizutragen.

 

Schulordnung gültig ab 7. September 2026 lt. Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 10. Juni 2026

 

Tagesbetreuung

Regeln für einen guten Ablauf und ein gutes Zusammenleben in der TB

  1. Um die Räumlichkeiten der TB sauber zu halten, sollen die Schülerinnen und Schüler im Pavillon Hausschuhe tragen.
  2. Die Schülerinnen und Schüler melden sich in der 5. und 6. Stunde im Pavillon an und in der 7. Stunde im zugeteilten.
  3. Jacken und Schultaschen sollen im Spind oder im Raum K014 aufbewahrt werden.
  4. Die Eltern geben die Entschuldigungen und Änderungen den Schülerinnen und Schülern unterschrieben mit oder tragen diese direkt über WebUntis ein.
  5. Ballspielen dürfen die Schülerinnen und Schüler im Hof. In den Räumlichkeiten der TB ist es nicht erlaubt.
  6. Die Bibliothek kann nach Absprache mit der Betreuungsperson während der Öffnungszeiten genutzt werden.
  7. In der 8. Stunde findet die allgemeine Lernzeit statt. Die Schülerinnen und Schüler können aber auch die Vorlernzeit in der 7. sowie die Nachlernzeit in der 9. Stunde nutzen. Diese findet im Raum K032 statt.
  8. Die Lernzeit in der 8. Stunde findet in den zugeteilten Räumen statt.
  9. Elektrische Geräte (Handy, Laptop) dürfen nur für die Hausaufgaben verwendet werden.
  10. Um Verkühlungen zu vermeiden, sollen die Schülerinnen und Schüler, wenn sie im Hof sind, dem Wetter und der Jahreszeit gemäße Kleidung tragen.
  11. Nach Unterrichtsschluss steht der Hof ausschließlich den Schülerinnen und Schülern der TB zur Verfügung.

Gezeichnet Mag.a Magdalena Wanzenböck