Schulordnung
Schulordnung
1) Respektvoller Umgang
In unserer Schule lernen und arbeiten über 1100 Menschen. Wir nehmen in unserem Verhalten auf andere Rücksicht, begegnen einander mit Höflichkeit und denken daran, zu grüßen, auch wenn wir in Eile sind. Schimpfwörter, diskriminierende Äußerungen und dergleichen sind in unserer Schule unerwünscht.
2) Allgemeine Richtlinien
a) Alle sind zur Reinhaltungdes jeweiligen Arbeitsplatzes, des Klassenraumes und der gesamten Schulliegenschaft (Sportplatz, Hof, Schulhaus) verpflichtet. Wir gehen mit den uns zur Verfügung stehenden Schulmöbeln und Räumlichkeiten sowie mit den uns anvertrauten Lehrmaterialien und Gegenständen sorgsam um. Insbesondere sind die WC-Anlagen und ihre Ausstattung rein und in ordentlichem Zustand zu halten. Die Notstiegen dürfen lediglich bei Notfällen genutzt werden. Ein Aufenthalt in fremden Klassen ist untersagt.
b) Alle Nikotin- und Rauchprodukte (wie z. B. auch E-Zigaretten, Vapes, IQOS, Snus) sind lt. Nichtraucherschutz an Schulen und bei Schulveranstaltungen verboten und auch im Nahbereich der Schule zu unterlassen.
c) Alkoholische Getränkesind im Schulhaus und bei Schulveranstaltungen verboten.
d) In der Schule kleiden wir uns angemessenund dem Anlass entsprechend (z.B. Sportbekleidung nur im Sportunterricht).
3) Unterricht/Unterrichtsbeginn/Unterrichtsende
a) Wir erscheinen so zeitgerechtzum Unterricht, dass wir beim Läuten arbeitsbereit (ausgestattet mit allen Unterrichtsmaterialien) am Platz sind. Zuspätkommen ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu entschuldigen
b) Nach Ende des Unterrichts wie auch zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht müssen die Schüler:innen das Schulgebäude verlassen, da keine Aufsicht gewährleistet werden kann. Die Schüler:innen, die in der Mittagsbetreuung bzw. in der Tagesbetreuung angemeldet sind, suchen diese nach Unterrichtsende unverzüglich auf.
c) Den Schüler:innen bis zur 5. Klasse ist es nicht erlaubt, das Schulhaus während der Schulzeiten eigenmächtig zu verlassen. Schüler:innen der 6., 7. und 8. Klasse(n) der Oberstufe ist es gestattet, das Schulhaus in der 15-Minuten-Pause zu verlassen.
d) Das Nichterscheinen einer Lehrkraft ist binnen fünf Minuten im Sekretariat zu melden. Die Klassenzimmertür bleibt bis zum Erscheinen der Lehrkraft offen und die Schüler:innen bleiben an ihren Plätzen.
4) Pausenordnung
a) Die Gangaufsicht/en sorgt/sorgen für einen geregelten Pausenablauf.
b) Vor Stundenbeginn und in der großen Pause ist der Aufenthalt in den Gängen gestattet. Die Fenster werden je nach Witterung gekippt, bei Ertönen eines weiteren Signals steht auch der Schulhof für die Hofpause zur Verfügung.
c) Wir achten darauf, die Stiegen nicht zu blockieren und auf der rechten Seite zu gehen. Wir gefährden andere nicht durch unüberlegtes Verhalten (z. B. durch Laufen, Stoßen, Sitzen und Liegen auf dem Boden, Fang- und Ballspiele).
d) Alle achten beim Verlassen des Unterrichtsraumes darauf, dass dieser in ordentlichem Zustand zurückbleibt:
- Licht abdrehen, Müll entsorgen
Nach Unterrichtsschluss:
- Fenster schließen, Sessel auf die Tische stellen, Tür vom Lehrpersonal absperren lassen
5) Mitbringen von Wertgegenständen
a) Scooter, Rollerskates, Skateboards u. Ä. müssen im Spind versperrt oder im Hof abgesperrt auf der gekennzeichneten Fläche aufgestellt werden. Genauso müssen die Überbekleidungen im Spind untergebracht werden.
b) Gefährliche Gegenstände (wie Messer, Knallkörper etc.) dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
c) Wertgegenstände und größere Geldbeträge dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Die Schule übernimmt hierfür keine Haftung. Grundsätzlich sind jede und jeder für alle privaten Gegenstände selbst verantwortlich. Diebstähle werden entsprechend Punkt 11 geahndet.
6) Mitbringen bzw. Nutzung von elektronischen Geräten
a) Allgemeine Regelungen
- Für Schüler:innen der 1. bis 5. Klassen gilt während des Aufenthalts in der Schule bzw. während des Schultages folgende Regelung:
Handys und andere mobile Geräte (Laptops, Smartwatch, Tablets, etc.) sind auszuschalten und im Spind, der Schultasche oder einem dafür vorgesehenen Platz in der Klasse aufzubewahren. Die Verwendung ist nur für Unterrichtszwecke bzw. für dringende Mitteilungen und durch Aufforderung bzw. mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. - Für Schüler:innen der 6. bis 8. Klassen gilt während des Aufenthalts in der Schule bzw. während des Schultages folgende Regelung:
Handys und andere mobile Geräte (z.B. Laptops, Smartwatch, Tablets, etc.) sind auf „Lautlos“ bzw. „Flugmodus“ zu stellen und sind nur auf Aufforderung der Lehrkraft zu benutzen. In den Pausen ist die verantwortungsbewusste Verwendung des Handys ausschließlich im Klassenraum gestattet.
b) Andere elektronische Geräte (z.B.: Konsolen, Nintendo Switch, Steam Deck etc.) dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
7) Die wichtigsten Regeln für das gemeinsame Miteinander, in der realen und digitalen Welt/Verwenden von digitalen Medien im Unterricht
a) Onlinekommunikation und -verhalten
i) Das Fotografieren, Filmen, Mitschneiden, Screenshotten, Verändern und Veröffentlichen von Bild- und Filmmaterial ohne Einverständnis der Abgebildeten, ist ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen, vor allem aber auch für digitale Lerninhalte oder Lehrveranstaltungen.
ii) Im Schulhaus und auf schulischen Veranstaltungen ist Schüler:innen das Verwenden sozialer Medien (z.B. TikTok, Snapchat, BeReal, Instagram, etc.) strengstens untersagt.
iii) Die synchrone Kommunikation (z.B. Chat oder Gruppen) ist ausschließlich via MS Teams gestattet. Andere Messengerdienste (z.B. WhatsApp, Telegram, Signal, …) sind für den Schulgebrauch nicht erwünscht/vorgesehen.
iv) Es wird bei Anliegen ersucht, die Kommunikationskette einzuhalten. Die Kommunikation der Lehrkräfte mit den Eltern erfolgt via E-Mail bzw. telefonisch.
v) Das Surfen im Internet ist nur während des Unterrichts für die Recherche und auf unterrichtsrelevanten Websites nach Aufforderung der Lehrkraft erwünscht.
vi) Ist die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht erwünscht, werden Schüler:innen darüber vorher (z.B. in der Vorstunde) mündlich informiert.
vii) Es dürfen im Schulhaus und auf schulischen Veranstaltungen nur altersgerechte Inhalte konsumiert werden.
viii) Es sollen nur technisch notwendige Cookies akzeptiert werden.
ix) Passwörter und sensible Daten dürfen nie weitergegeben werden.
x) Das Herunterladen von Inhalten oder großen Datenpaketen, die keinen Unterrichtsbezug haben, ist untersagt.
b) Gemeinsames Miteinander
i) Bei der Kommunikation, vor allem aber bei Konflikten, wird der direkte Kontakt sehr gewünscht. Sollte es nicht möglich sein, selbstständig etwas zu klären, wird das Suchen von Unterstützung empfohlen, beispielweise durch Klassenvorstände, Vertrauenslehrer:innen, Peer-Mediator:innen oder das HelpTeam. Auch Unbeteiligte können sich an diese Stellen melden, um Konflikten vorzubeugen bzw. sie bald zu deeskalieren.
ii) Auffallendes Verhalten von Schüler:innen (wie z.B. rechtsextreme Posen/Gesten oder psychologische Auffälligkeiten) soll der Direktion mitgeteilt werden.
iii) (Cyber-)Mobbing ist ein ernstes Vergehen und ist tunlichst zu unterlassen. Wenn es wahrgenommen wird, wird um Zivilcourage gebeten und eine Meldung bei Klassenvorständen, Vertrauenslehrer:innen, Peer-Mediator:innen oder dem HelpTeam gebeten, um eine gesetzeskonforme, lösungsorientierte und koordinierte Vorgehensweise sicherzustellen. Solche Meldungen werden vertraulich behandelt und es werden notwendige Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person ergriffen. Primär ist das Bestreben, derartige systemischen Probleme zu lösen. Negatives Verhalten kann für Aggressor:innen geahndet und auch angezeigt werden. Darüber hinaus kann es zu einer Disziplinarkonferenz sowie in weiterer Folge zu einem Ausschluss der Schule führen.
iv) Ein Socialmedia-Auftritt des Rainergymnasiums obliegt ausdrücklich nur der Schule und muss durch die Direktion genehmigt werden. Verstöße werden rechtlich geahndet.
c) Datenschutz und Copyright
i) Allgemein wird auf die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verwiesen.
ii) Geistiges Eigentum, darf nicht ohne die Zustimmung der Besitzer:innen verwendet, verändert oder weitergegeben werden.
Verhalten in einem Klassenraum bzw. EDV-Saal
- Lehrer:innen-PCs dürfen nicht von Schüler:innen verwendet werden
- Bildschirme/Computer oder Laptops dürfen nicht verschoben/umgestellt/verdreht werden.
- Das Umstecken oder Manipulieren von Kabeln ist strengstens verboten.
- Das Essen und Trinken ist in den EDV-Sälen strengstens untersagt.
- Entstandener Müll muss umgehend entfernt werden.
- Schäden sind umgehend zu melden.
8) Informationspflichten
a) Das Fernbleibenvom Unterricht ist sofort durch die Erziehungsberechtigten zu melden.
Eine Absenzmeldung ist mittels elektronischen Eintrags über den WebUntis-Elternzugang oder telefonisch im Sekretariat bis spätestens 8:00 Uhr bekanntzugeben. Die Eintragung via WebUntis ersetzt eine schriftliche Entschuldigung.
Sollte ein/e Schüler:in während des Unterrichts erkranken, so kann sie/er unsere Schulärztin dienstags, mittwochs und donnerstags aufsuchen. In jedem Fall aber werden die Erziehungsberechtigten von der unterrichtenden Lehrkraft telefonisch darüber informiert. Sobald ein/e Schüler:in (1. bis. 4. Klasse) aus Krankheitsgründen nicht weiter an der Schule bleiben kann, so ist sie/er von den Erziehungsberechtigten oder einer von diesen beauftragten Personen direkt aus dem Unterrichtsraum laut Stundenplan abzuholen (in Ausnahme zur Regel: Erziehungsberechtigte dürfen in diesem Fall den Klassentrakten betreten).
Schüler:innen (5. bis 8. Klasse) können während des Unterrichts nach telefonischer Kontaktaufnahme der Erziehungsberechtigten alleine nachhause gehen.
Eine Häufung unentschuldigter Fehlstunden kann zu einer Vorlagepflicht einer ärztlichen Bestätigung oder zu einer Verwaltungsstrafe bzw. der Abmeldung von der Schule führen.
b) Ansteckende (oder meldepflichtige) Krankheiten in der Familie sind der Schule umgehend zu melden.
c) Änderungen der Melde- und Kontaktdaten sind dem Klassenvorstand schriftlich umgehend bekannt zu geben.
9) Schulfremde Personen
Erziehungsberechtigten und schulfremden Personen ist (außer an Sprechtagen und bei Schulveranstaltungen) der Aufenthalt im Schulhaus nur im Direktions- bzw. Konferenzzimmerbereich (1. Stock) gestattet.
10) Ansehen der Schule
Wir achten auch außerhalb des Schulgebäudes darauf, das Ansehen der Schule zu wahren, indem wir besonders bei Exkursionen, Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen die Grundsätze der Hausordnung beachten.
Die Schulhomepage www.rainergymnasium.at ist der einzige offizielle Internetauftritt des Rainergymnasium. Das Erstellen von Seiten unter Verwendung des Schulnamens in den Sozialen Medien (Instagram, Facebook, TikTok etc.) oder auf eigenen Internetseiten (Blog, Chatgruppe etc.) ist untersagt, kann schulinterne Konsequenzen nach sich ziehen und wird gegebenenfalls juristisch verfolgt. Ausnahmen müssen durch den Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen werden.
11) Sanktionen bei Verstößen
Verletzungen der Schul-/Hausordnung können gemäß §10 der Rechtsvorschrift Schulordnung folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Aufforderung zur Einhaltung der Schulordnung
- Zurechtweisung
- nachträgliche Erfüllung versäumter Pflichten
- Gespräch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
- Verwarnung
- Herabstufung der Verhaltensnote
jeweils durch eine Lehrkraft, den Klassenvorstand und/oder der Direktion
Verstöße gegen Gesetze der Schulordnung ziehen disziplinäre Konsequenzen nach sich.
Verstöße gegen Punkt 6 werden wie folgt sanktioniert:
Bei dreimaliger Verwendung elektronischer Geräte werden die Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand informiert, bei einer fünfmaligen Nutzung von elektronischen Endgeräten erfolgt eine Verhaltensfrühwarnung.
(Schulordnung gültig ab 1. September 2025 lt. Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 27.6.2025)
Tagesbetreuung
Regeln für einen guten Ablauf und ein gutes Zusammenleben in der TB
- Um die Räumlichkeiten der TB sauber zu halten, sollen die Schülerinnen und Schüler im Pavillon Hausschuhe tragen.
- Die Schülerinnen und Schüler melden sich in der 5. und 6. Stunde im Pavillon an und in der 7. Stunde im zugeteilten.
- Jacken und Schultaschen sollen im Spind oder im Raum K014 aufbewahrt werden.
- Die Eltern geben die Entschuldigungen und Änderungen den Schülerinnen und Schülern unterschrieben mit oder tragen diese direkt über WebUntis ein.
- Ballspielen dürfen die Schülerinnen und Schüler im Hof. In den Räumlichkeiten der TB ist es nicht erlaubt.
- Die Bibliothek kann nach Absprache mit der Betreuungsperson während der Öffnungszeiten genutzt werden.
- In der 8. Stunde findet die allgemeine Lernzeit statt. Die Schülerinnen und Schüler können aber auch die Vorlernzeit in der 7. sowie die Nachlernzeit in der 9. Stunde nutzen. Diese findet im Raum K032 statt.
- Die Lernzeit in der 8. Stunde findet in den zugeteilten Räumen statt.
- Elektrische Geräte (Handy, Laptop) dürfen nur für die Hausaufgaben verwendet werden.
- Um Verkühlungen zu vermeiden, sollen die Schülerinnen und Schüler, wenn sie im Hof sind, dem Wetter und der Jahreszeit gemäße Kleidung tragen.
- Nach Unterrichtsschluss steht der Hof ausschließlich den Schülerinnen und Schülern der TB zur Verfügung.
Gezeichnet Mag.a Magdalena Wanzenböck